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Gemeinsame Grundlage 

Bevor Sie Ihre Physiotherapie bei mir starten, werden wir gemeinsam einen Honorarvertrag schließen.

Meine Preise beziehen sich auf das Gebührenverzeichnis GebüTh und bildet damit die Basis für den gemeinsamen Honorarvertrag.

Das ermöglicht Ihnen eine Abrechnung der Therapiekosten über Ihre Private-Krankenkasse (PKV).

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Der Buchner-Verlag hat zu diesem Thema sehr gute Informationen zur Verfügung gestellt. 

Lesen Sie gerne mehr: www.privatpreise.de 

Image by Kelly Sikkema

 

  • Übernimmt meine private Krankenkasse die kosten der Physiotherapie ?

Ja ! Die Einheitslänge (20 Min. oder 30 Min.) und die Selbstbehalte variieren allerdings von Kasse zu Kasse und hängen auch von Ihrem ausgehandelten Konditionen ab. Bitte informieren Sie Sich bitte vor Antritt der Physiotherapie welche Behandlung wie vergütet wird. 

  • Wie gestalten sich Ihre Preise? 

Ich berechne den in Hamburg üblichen Satz von 2,3 gegenüber dem VDEK Satz. Dieser ist durch die Urteile vom Amtsgericht Köpenick vom 10. Mai 2012 (Az.: 13 C 107/11) und Amtsgericht Hamburg (AG Hamburg, AZ: 20 A C 28/07) gesichert.

 Der Physiotherapieverband ZVK hat hierzu die Informationen aufgearbeitet

(lesen Sie gern mehr) 

  • Meine Kasse kürzt die Rechnung! Was nun ?

Grundsätzlich ist Ihre PVK nicht berechtigt Abrechnungen für unsere Physiotherapie zu kürzen, wenn das zwischen Ihnen und mir vereinbarte Honorar nicht den 2,3-fachen VDAK-Satz übersteigt.

 Wollen Sie gegen die Absetzung Ihrer vorgehen, dann finden Sie hier Hilfe: www.privatpreise.de  Lesen Sie hier gerne die Rechtsgrundlage (lesen Sie gern mehr) meiner Preise. 

FAQs /häufig gestellte Fragen 

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